Egal ob Gehölze, Zier- oder Nutzpflanzen, ohne die Zulassung durch dasBundessortenamt dürfen die Gewächse und ihre Saaten nicht gehandelt werden. Wie die Arbeit der Einrichtung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung funktioniert, lässt sich in der Außenstelle bei Magdeburg beobachten. Dort werden Kartoffelsorten klassifiziert und beurteilt. Damit eine Kartoffelsorte eine amtliche Zulassung erhalten kann, muss sie durch die sogenannte Registerprüfung. Jede noch so kleine Auffälligkeit wird hier vermerkt. Dazu gehören Wuchshöhen und Struktur der Pflanzen, die Behaarung, Größe und Form des Lichtkeims sowie die Form, Größe und Beschaffenheit der Knolle. Mehr